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LSVA III – Die neue Schwerverkehrsabgabe kommt. Sind Sie bereit?

Fit für die Zukunft

Ab 2025 ersetzt das neue System LSVA III die bisherige leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe LSVA II. Die Erhebung erfolgt künftig vollständig digital und fahrleistungsbezogen – mit neuen Standards, neuen Technologien und klaren Fristen. Die Umstellung ist verpflichtend – und beginnt jetzt.

 

Was ist LSVA III?

Die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe wird modernisiert. Das neue System basiert auf:

 

  • Elektronischer Fahrleistungsmessung statt Werkstatteinbaugeräten
  • Digitaler Registrierung im ePortal der Eidgenössischen Zollverwaltung
  • Wahlfreiheit beim Erfassungsdienstleister (NETS, EETS oder andere Anbieter)

 

Das bedeutet für Sie: mehr Flexibilität, mehr Transparenz – aber auch neue Anforderungen.

NATRAS – Der neue Betreiber hinter LSVA III

Die Schweizer Behörden haben die NATRAS AG mit dem Aufbau und Betrieb der neuen Infrastruktur beauftragt. NATRAS entwickelt und betreibt die zentrale Plattform, über die die Fahrdaten gesammelt und abgerechnet werden. Besonders wichtig:

  • Die bisherige Hardwarelösung entfällt
  • Zukünftig erfolgt die Übermittlung direkt über digitale Systeme
  • Es gibt keine LSVA-Gerätepflicht mehr in autorisierten Werkstätten

To Do's

  1. Registrierung im ePortal
  2. Auswahl eines Erfassungsdienstleisters (z. B. NETS oder EETS)
  3. Sicherstellung, dass Fahrzeuge kompatibel mit dem neuen System sind
  4. Abmeldung alter LSVA-Geräte bis spätestens Ende 2025

Jetzt handeln – für einen reibungslosen Übergang

Vermeiden Sie Verzögerungen, Systemfehler oder Bussgelder. Kontaktieren Sie uns jetzt, und wir Beraten und Unterstützen sie gerne damit Ihre Flotte bereit ist für LSVA III.