Seit dem 15. Juni 2019 sind intelligente Tachographen der ersten Generation in allen neuen Lkw obligatorisch. Nach den aktuellen EU-Vorschriften müssen ab dem 21. August 2023 alle neuen Lkw über 3,5 Tonnen mit Tachographen der zweiten Generation ausgestattet sein.
Bis Ende 2024 müssen alle alten analogen oder digitalen Tachographen, die für grenzüberschreitende Aufgaben verwendet werden, durch moderne Systeme ersetzt werden, mit Ausnahme der intelligenten Tachographen der ersten Generation. Diese müssen bis spätestens August 2025 aufgerüstet werden, wenn sie grenzüberschreitend eingesetzt werden.
Die Hauptfunktionen, die mit Tachographen der zweiten Generation eingeführt werden, sind die Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs über ein Navigationssatellitensystem sowie die Kontrolle von Zeit und Ort des Be- und Entladens.
Ihr intelligenter Tachograph kann auch mit lokalen Vollstreckungsbeamten kommunizieren, die Ihre Tachographendaten aus der Ferne überprüfen können, ohne Ihr Fahrzeug anhalten zu müssen. Wenn keine Probleme festgestellt werden, müssen die Behörden die Daten innerhalb von drei Stunden löschen.
Die intelligenten Tachographen der zweiten Generation werden in der Schweiz zeitgleich mit der EU eingeführt. Ab dem 21. August 2023 müssen Neufahrzeuge ab 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht mit diesem Fahrtenschreiber ausgerüstet sein. Die Rüstungspflicht betrifft noch nicht die Lkw-Fahrzeuge im Binnenverkehr.
Bis zum 31. Dezember 2024 gilt eine Nachrüstungspflicht für analoge und digitale Tachographen für alle Lkws über 3,5 Tonnen Gesamtgewicht im grenzüberschreitenden Verkehr. Für intelligente Tachographen der ersten Generation gilt jedoch eine verlängerte Nachrüstungspflicht bis zum 18. August 2025.
Für Nutzfahrzeuge im grenzüberschreitenden Verkehr mit einem zulässigem Gesamtgewicht von 2,5 Tonnen gilt die Regelung ab Juli 2026. Dieser EU-Beschluss wird mit aller Wahrscheinlichkeit zur gleichen Zeit für die Schweiz übernommen.
Die EU-Fahrtenschreiber-Vorschriften zielen darauf ab, die Sicherheit im Strassenverkehr zu erhöhen, die Manipulation von Fahrtenschreiberdaten zu verhindern und sicherzustellen, dass Lkw-Fahrer zwischen den Schichten und langen Fahrzeiten ausreichende Ruhepausen einlegen.
Diese Vorschriften erleichtern es Ihnen, behördliche Kontrollen schnell zu passieren und pünktlich Ihr Ziel zu erreichen. Behörden in allen EU-Ländern können Fahrtenschreiberdaten aus der Ferne auslesen. Solange Ihre Daten in Ordnung sind, können Sie Ihre Fahrt ohne Unterbrechung fortsetzen. Dies minimiert das Risiko von Verstössen und stellt sicher, dass Sie sich immer im legalen Rahmen bewegen. Allerdings können Fahrzeuge mit alten Fahrtenschreibern weiterhin stichprobenartig kontrolliert werden, weshalb die korrekte Nutzung aller Fahrtenschreiber entscheidend bleibt.
In der Vergangenheit haben einige Fahrer und Lkw-Besitzer versucht, Fahrtenschreiberdaten zu manipulieren, um Sicherheitsvorschriften zu umgehen. Die neuen EU-Vorschriften erschweren solche Manipulationen erheblich, während sie gleichzeitig gesetzestreue Fahrer nicht durch unnötige Kontrollen aufhalten.
Weitere Informationen finden Sie beim Bundesamt für Strassen – ASTRA: Der intelligente Fahrtschreiber (admin.ch)